Fluggastrechte

Ihr Flug hatte Verspätung oder wurde storniert? So gehen Sie vor... 

Im Falle einer Flugverspätung können Ansprüche auf Ausgleichszahlungen laut BGH-Beschluss ausschließlich vom Flugreisenden gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen gemäß Artikel 7 Verordnung (EG) 261/2004 geltend gemacht werden (vergl. BGH, Hinweis-Beschluss vom 11.03.2008; Az.: X ZR 49/07). Auch wenn dieser Anspruch nicht gegen den Reiseveranstalter besteht, unterstützen wir in solchen Fällen unsere Gäste und leisten gerne Hilfestellung – das ist unser Verständnis von Kundenservice. So informieren wir Sie, dass Flugreisende bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Ankunft am Zielflughafen mit mehr als dreistündiger Verspätung je nach Länge der Flugstrecke einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro haben.

Da einige Airlines sehr lange Regulierungszeiten oder gar standardisierte Ablehnungsschreiben verwenden, hat unsere Erfahrung gezeigt, dass die Inanspruchnahme eines auf die Geltendmachung von Fluggastrechten spezialisierten Dienstleisters durchaus empfehlenswert ist. Diese haben ihr Vorgehen gezielt auf die Prozesse der jeweiligen Airlines abgestimmt und optimiert. Erfahrungsgemäß ist die Abwicklung durch einen solchen Dienstleister in vielen Fällen effektiver und erfolgreicher als durch den Fluggast selbst.

Besonders empfehlen können wir Ihnen den Dienstleister „EUClaim“, mit dem unser Haus in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen in Bezug auf die reibungslose und zügige Abwicklung gemacht hat. Auch im Kostenvergleich schneidet „EUClaim“ vergleichsweise günstig ab. Es fallen ca. 29 % der durchgesetzten Summe und 33 € Verwaltungsgebühren pro Person an. Da die Erfolgsprovision nur bei erfolgreicher Geltendmachung anfällt, ist Ihr finanzielles Risiko sehr gering.

Und so einfach funktioniert die Abwicklung über unseren Partner EU-Claim:

1. Flugdaten eingeben

Erfahren Sie kostenlos in wenigen Sekunden, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben – und das 3 Jahre rückwirkend.

2. Auftrag erteilen

Beauftragen Sie EU-Claim, setzt unser Partner Ihre Ansprüche mit seinen erfahrenen Rechtsexperten durch. Hierfür geht EU-Claim für Sie bis vor Gericht.

3. Geld zurück

Im Erfolgsfall zahlen wir Ihnen Ihre Entschädigung direkt auf Ihr Konto aus, abzüglich einer Provision in Höhe von ca. 29% zzgl. € 33,- Verwaltungsgebühr pro Person.

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne per Chat, E-Mail oder Telefon zur Verfügung.